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Nächste Veranstaltung: 1. Öffentlicher Rundgang mit dem Burgwächter
Burgruine Rötteln

Die Burg

Entdecken Sie Geschichte

Die Burg Rötteln, weithin sichtbare Spornburg über Lörrach-Haagen, zählt zu den imposantesten mittelalterlichen Festungen im äußersten Südwesten Baden-Württembergs und ist mit ihren zwei Wehrtürmen die drittgrößte Burgruine Badens

Blick auf die Oberburg
Blick auf die Oberburg

Burg Rötteln gehört mit ihren rund 300 Metern Länge zu den größten Burgruinen in Südwestdeutschland und beeindruckt noch heute mit ihrer strategischen Lage auf einem Bergrücken über dem Wiesental. Ursprünglich im 11. Jahrhundert erbaut, entwickelte sie sich über die Jahrhunderte zu einer wehrhaften Anlage mit doppeltem Mauerring, Bergfried, Palas, Vor- und Hauptburg sowie Zwingeranlagen - typische Merkmale hochmittelalterlicher Festungsarchitektur.

Besonders auffällig sind die beiden gut erhaltenen Wehrtürme. Beide können seit 2001 wieder bestiegen werden. Von Ihnen ist ein hervorragenden Überblick über das frühere Burggelände möglich. Die massiven Mauern, teils mehrere Meter dick, verdeutlichen die Bedeutung der Burg als Machtzentrum des Markgräflerlandes. Noch heute lassen sich Reste der ehemaligen Wohn- und Wirtschaftsgebäude erkennen, darunter Küchen, Stallungen und eine immernoch erhaltene Filterzisterne, welche die Wasserversorgung sicherte.

Mit ihrer gut dokumentierten Struktur und der offenen Ruinenform ist Burg Rötteln ein eindrucksvoller Ort für alle, die sich für Architektur, Burgenbau und mittelalterliches Leben interessieren – und ein stiller Zeuge einer längst vergangenen Epoche.

Unsere Burg in Bildern

Burgvogt auf dem Bergfried
Burgvogt auf dem Bergfried
Sicht auf das Nordtor vom BFS-Platz
Sicht auf das Nordtor und hoch zum Giller vom Burgfestspiel-Platz
Turm - Giller
Turm - Giller
Südtor vom Kapf gesehen
Südtor vom Kapf gesehen
Burgenkunde
Burgenkunde / Burgenbau
Aussicht vom Turm nach Basel
Aussicht vom Turm nach Basel
Burgsiluette
Burgsiluette
winterliche Burg
winterliche Burg

Wichtiger Hinweis

Verbot von Drohnen und sonstigen ferngesteuerten Flugobjekten

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Burgareal grundsätzlich verboten Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen, als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.

Das Verbot bezieht sich auf alle Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutliche Zunahme von nicht angemeldeten Drohnenaufstiegen und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr.

Das Überfliegen des Geländes mit unbemannten Luftfahrtsystemen, wie zum Beispiel Drohnen oder Modelhubschraubern bedarf der vorherigen Genehmigung der Schlossverwaltung Rastatt und kann von einem Entgelt abhängig gemacht werden.

Burgordnung

Bitte machen Sie sich mit unserer Burgordnung vertraut.